Die Aufgaben des Sonderpädagogischen Dienstes gliedern sich in zwei Aufgabenfelder: das Beratungsverfahren und das Feststellungsverfahren. Das Team besteht aus Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen der Eberhard-Ludwig-Schule.
Unsere Aufgabe ist es, die bestmögliche schulische Förderung für jeden Schüler zu finden und alle Möglichkeiten der Förderung gemeinsam mit den Eltern, Lehrern und Schülern auszuschöpfen und ggf. eine für die Bedürfnisse des Schülers* geeignete Schule zu finden.
Das Beratungsverfahren
Aufgaben: Beratung von Eltern und Lehrkräften der allgemeinen Schulen.
Ziel: alle möglichen schulischen und außerschulischen Ressourcen zu aktivieren, um weiterhin den Besuch des Schülers auf der allgemeinen Schule zu gewährleisten.
Handlungsrichtlinien: alle Beteiligten sind Experten, Neutralität des/der LehrerIn des Sonderpädagogischen Dienstes, Transparenz im Prozess, Leitzentrale ist der/die LehrerIn dse Sonderpädagogischen Dienstes
Ablauf
- Schriftlicher Antrag durch die Eltern und die Schule
- Erwartungshaltung abklären, Beschreibung der Lernausgangslage, Hypothensenbildung
- Beratungsauftrag
- Diagnostik und Feststellung des Förderbedarfs, Vorschläge für die Förderplanung
- Runder Tisch: Ergebnisse der Diagnostik und Förderplanung werden vorgestellt und gemeinsam besprochen
- Förderphase, in der die Förderplanung umgesetzt wird
- Überprüfung der Ergebnisse durch einen runden Tisch: Abschluss des Beratungsverfahrens oder neuer Beratungsauftrag
Das Feststellungsverfahren
Aufgaben:
Ziel:
Ablauf
- Schriftlicher Antrag durch die Eltern und die Schule oder ggf. nur durch die Schule
- Feststellung der sonderpädagogischen Förderbedarfs
- Runder Tisch: Ergebnisse der Diagnostik werden vorgestellt
- ggf. Umschulung an eine für den Schüler und seine Bedürfnisse und Lernsituation geeignete Schule
* Im weiteren Verlauf verwenden wir zur besseren Lesbarkeit ausschließlich die männliche Form.